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Was erledige ich wo?

Publikationen der Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein


Leistungsbeschreibung

Die Landeszentrale für politische Bildung weckt, fördert und vertieft die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitarbeit in Staat und Gesellschaft. Sie bietet Informationen und Diskussionen zu allen Politikbereichen und sucht das Gespräch mit den Menschen. Sie gibt Schriften zur politischen Bildung heraus und fördert die politische Bildungsarbeit.

Seit dem 1. Januar 2011 ist sie als Stabsstelle beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages angesiedelt. Von dort aus ist es das Ziel, den landeskundlichen Schwerpunkt der politischen Bildungsarbeit zu betonen und die Ausrichtung auf jugendliche Zielgruppen zu verstärken. Die Landeszentrale nimmt eine koordinierende Funktion in einem Netzwerk der politischen Bildung ein.

Unterstützt wird sie durch ein Kuratorium, das aus Bildungspolitikern aller Fraktionen und Vertretern von gesellschaftlichen Institutionen und Verbänden besteht.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landeszentrale für politische Bildung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abgabe der Publikationen werden Entgelte zwischen 0,50 € und 11,00 €. pro Titel erhoben.
Bei Zusendung kommt eine Versandpauschale in Höhe von 1,00 € bis 5,00 € pro Paket hinzu.
Hefte der Bundeszentrale sind von der Kostenregelung ausgenommen.

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Publikationen können online bezogen werden:

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Was sollte ich noch wissen?

Die Publikationen können grundsätzlich nur an Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein abgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger anderer Länder müssen sich an die Landeszentrale für politische Bildung ihres Landes wenden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal der Bundeszentrale und Landeszentralen für politische Bildung.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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