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Was erledige ich wo?

Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.

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Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.

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An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

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Voraussetzungen

  • Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.

  • Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.

  • Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)

  • Identitätsnachweis

  • Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde

  • Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage 

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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