Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Leistungsbeschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
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Rechtsgrundlage
- § 45 Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- § 45 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Urheber
- Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung in Schleswig-Holstein
- Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung in Schleswig-Holstein
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Onlinedienste
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