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Was erledige ich wo?

Hundekot entsorgen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen selbst entsorgen.  Viele Städte und Gemeinden unterstützen Sie dabei, indem sie kostenlose Hundekotbeutel in speziellen Spendern bereitstellen.

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Verfahrensablauf

Um den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Führen Sie beim Spaziergang immer einen Hundekotbeutel mit sich. Diese sind im Handel erhältlich oder werden teilweise kostenlos von Kommunen bereitgestellt.
  • Heben Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Hundekotbeutel auf und verschließen Sie den Beutel sicher.

Entsorgen Sie den verschlossenen Beutel in einem Restmülleimer oder öffentlichen Abfallbehälter.

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An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeitenden der zuständigen Ordnungsbehörde dürfen in diesem Fall die Person, die den Hund führt, anhalten und deren Personalien aufnehmen.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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