Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Der Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung hat eine Doppelfunktion:
Als Rechnungsprüfungsamt ist er u. a. für die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Prüfungen der Finanzbuchhaltung des Kreises, seiner Betriebe und seiner Einrichtungen zuständig. Er nimmt Kontrollfunktionen des Kreistages wahr und berät die Verwaltungsführung, die Fachbereiche, die Fachdienste und die sonstigen Einrichtungen des Kreises.
Als Gemeindeprüfungsamt überprüft er als untere Landesbehörde die Städte, Ämter und Gemeinden in den bereits genannten Prüfungsbereichen. Ferner ist er verantwortlich für die Durchführung von Jahresabschluss- und Ersatzprüfungen von deren Einrichtungen, Unternehmen und Körperschaften, soweit sie der Prüfungspflicht unterliegen. Während dieser Prüfungen hinterfragt er die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung, wobei die Beratung und Unterstützung im Vordergrund steht.