Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung eines Großteils von Leistungen der Kinder und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, insbesondere bei Unterbringung von Mütter/Vätern mit Kindern, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelische Behinderte, Hilfen für junge Volljährige und Inobhutnahmen.