Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung
Das Sachgebiet Leistungssachbearbeitung ist für die Verwaltung der Eingliederungshilfe zuständig. Dazu gehören:
- Prüfung von Einkommen und Vermögen
- Prüfung, ob der Kreis zuständig ist
- Erstellen von Bescheiden
- Abrechnen von Maßnahmen
Wenn die Unterkunftskosten und die Verpflegungskosten in besonderen Wohnformen nicht aus dem eigenen Einkommen getragen werden kann, können folgende soziale Hilfen geleistet werden
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Für diese Leistungen muss ein Antrag gestellt werden.