Sachgebiet Soziales - Controlling, Finanzen
Der Kreis ist für verschiedene Sozialhilfen nach dem SGB XII zuständig. Hierzu gehören:
Diese Aufgaben sind Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Die verschiedenen Leistungen sind auf unterschiedliche Bereiche der Kreisverwaltung verteilt. Die zentrale Koordination stellt ein abgestimmtes Vorgehen sicher.
Um einen Gesamtüberblick sicherzustellen, werden alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Haushaltsbewirtschaftung und der Auszahlung der Sozialleistungen zentral wahrgenommen. Dazu gehören auch das interne Finanzcontrolling sowie die Realisierung von Refinanzierungsansprüchen gegenüber Bund, Land und Gemeinden.