Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig-Stadt
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist einer der zugelassenen kommunalen Träger, die als Jobcenter die Grundsicherung für Erwerbsfähige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusammen mit weiteren Sozialleistungen in eigener Verantwortung umsetzen. Um die räumliche Nähe zu gewährleisten und die Wege möglichst kurz zu halten, wurden sieben Sozialzentren im Kreisgebiet eingerichtet. Dort können sich die Ratsuchenden informieren und im Bedarfsfall ihre Anträge stellen.
Bearbeitet werden in den Sozialzentren nicht nur Anträge nach dem SGB II, sondern auch zu anderen sozialen Leistungen und Aufgaben, wie zum Beispiel Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Wohngeld. Ziel des Kreises Schleswig-Flensburg ist es, die „Hilfe aus einer Hand“ bestmöglich umzusetzen.
Dienstleistungen:
- Asybewerberleistungsgesetz
- Flüchtlingsangelegenheiten
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Harz IV)
- Kindergartenermäßigungsanträge
- Schulfahrten / Klassenfahrten: Kostenerstattung
- Sozialhilfe
- Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialhilfe: Hilfe zur Gesundheit
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld