Personalrat
Der Personalrat ist das von den Mitarbeiter*innen des Kreises gewählte Gremium, das die Interessen der Bediensteten gegenüber der Verwaltungsleitung vertritt. Bedienstete sind alle Arbeitnehmer*innen sowie alle Beamt*innen, einschließlich der Auszubildenden, Praktikant*innen und Beschäftigten in besonderen Maßnahmen.
Nach dem Gesetz der Mitbestimmung der Personalräte hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte.
Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.