Kreis erlässt zwei neue Allgemeinverfügungen
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat heute folgende Allgemeinverfügungen neu erlassen:
1. Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen nach § 2b der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt sind: Entsprechend der Vorgabe der Landesregierung hat der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden öffentliche Bereiche festgelegt, in denen der Ausschank und Verzehr von Alkohol verboten sind. Bisher war der Konsum und Ausschank generell im öffentlichen Raum untersagt. Wo genau jetzt noch ein solches Verbot besteht, können Sie der Anlage zur Allgemeinverfügung entnehmen. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank und der Verzehr im Rahmen des Betriebs der Außengastronomie von Gaststätten nach § 7 Abs. 1 Nummer 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, soweit der Verzehr am Platz erfolgt.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag, den 12.04.2021 bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021. Eine Verlängerung ist möglich.
2. Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen nach § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist: Die Allgemeinverfügung wurde unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Allgemeinverfügung neu gefasst und tritt am 12.04.2021 in Kraft. Änderungen der Bereiche wurden nicht vorgenommen. Die aufgeführten Bereiche wurde mit der örtlichen Ebene abgestimmt.
Die Allgemeinverfügungen stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.schleswig-flensburg.de/Leben-Soziales/Gesundheit/Coronavirus/Regelungen.
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