Bäume und Gehölze - Schutz
Gemäß § 8 Landesnaturschutzgesetz sind Bäume unter bestimmten Voraussetzungen besonders geschützt. Soll so ein Baum gefällt werden, ist dies bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In jedem Fall ist eine Baumfällung immer mit uns abzusprechen, um einen ggf. Schutzstatus des Baumes herauszufinden und auch sicherzugehen, dass keine geschützten Arten gestört werden.
Der Schutzstatus eines Baumes ist abhängig von seinem Standort, Alter und damit Stammumfang.
Generell dürfen Bäume, Gehölze und Hecken nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des Februars gefällt werden, damit Vögel, Fledermäuse und weitere Tiere nicht ihren Brut- und Lebensraum verlieren.
Wollen Sie einen Baum fällen, senden Sie uns eine E-Mail mit Angaben zu Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, Standort (Adresse, markierte Karte oder ähnliches) und Grund für die Fällung. Die Kontaktdaten finden Sie in der Box rechts.