Landschafts- und Bauleitplanung
Alle Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, werden von der Unteren Naturschutzbehörde mit begutachtet. Diese Pläne können von der Gemeinde oder auch vom Land aufgestellt werden. Die Untere Naturschutzbehörde ist dabei nur eine von mehreren Behörden, die bei der Planung beteiligt werden.
Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist es, dass der Eingriff (in der Regel eine Bebauung) möglichst gering und naturverträglich gehalten wird. Eingriffe, die sich nicht vermeiden lassen, sind entsprechend auszugleichen.