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Schüler*innenbeförderung

Schüler*innen zählen im ÖPNV des Kreises Schleswig-Flensburg zur größten Fahrgastgruppe. In Gebieten, in denen das Haupt-Verkehrsangebot nicht überwiegend den Anforderungen von Schüler*innen entspricht, werden entsprechende Linien oder Fahrten ergänzt, die sich lediglich an Schulanfangs- und -endzeiten orientieren. Dabei sind die Schulanfangs- und Schulschlusszeiten im Interesse einer wirtschaftlichen Beförderung von Schüler*innen mit den Fahrzeiten des ÖPNV abzustimmen.

Als Basis der Planungen für die Schüler*innen-Beförderung dienen Zumutbarkeitsgrenzen für den Besuch von Grundschulen, allgemeinen Schulen und Förderzentren. Die Anforderungen an die Schüler*innen-Beförderung sind in der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schüler*innen-Beförderung festgehalten: 

Zumutbarkeitskriterien Gültig für Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 4 Gültig für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 - 10
Zumutbarer Schulweg 
bis 2 km  bis 4 km
Zumutbarer Weg zwischen Wohnung und Haltestelle 

bis 2 km 

bis 4 km
Zumutbarer Weg zwischen Haltestelle und Schule  bis 2 km  bis 4 km 
Zumutbare regelmäßige Wartezeit vor Unterrichtsbeginn bis 30 Minuten  bis 60 Minuten
Zumutbare regelmäßige Wartezeit nach Unterrichtsende  bis 60 Minuten  bis 90 Minuten 

In weiten Teilen erfolgt eine Anbindung der Grund- und weiterführenden Schulen grundsätzlich mit einer Hin- und zwei Rückfahrten. Die Schülerbeförderungssatzung gibt jedoch keine konkreten Vorgaben zu den Bedienhäufigkeiten vor. Nach § 24 des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein (SchulG) gilt grundsätzlich die Schulwahlfreiheit, die Organisation der Beförderung erfolgt aber in der Regel zur nächstgelegenen Schule.

Die Beförderung von Schulkindern mit besonderem Förderbedarf, für die der Kreis Schleswig-Flensburg Träger der Schüler*innen-Beförderung ist, erfolgt als freigestellter Verkehr. Die Beförderung erfolgt hierbei sehr zeit- und ortsgerecht.

Ansprechpartner für Schüler*innen-Anmeldungen oder -Abmeldungen sowie Kostenbeteiligung in der Schüler*innen-Beförderung ist der Fachdienst Schule und Sport.

Zu den weiteren Informationenen zur Schülerbeförderung.

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