Schüler*innenbeförderung
Schüler*innen zählen im ÖPNV des Kreises Schleswig-Flensburg zur größten Fahrgastgruppe. In Gebieten, in denen das Haupt-Verkehrsangebot nicht überwiegend den Anforderungen von Schüler*innen entspricht, werden entsprechende Linien oder Fahrten ergänzt, die sich lediglich an Schulanfangs- und -endzeiten orientieren. Dabei sind die Schulanfangs- und Schulschlusszeiten im Interesse einer wirtschaftlichen Beförderung von Schüler*innen mit den Fahrzeiten des ÖPNV abzustimmen.
Als Basis der Planungen für die Schüler*innen-Beförderung dienen Zumutbarkeitsgrenzen für den Besuch von Grundschulen, allgemeinen Schulen und Förderzentren. Die Anforderungen an die Schüler*innen-Beförderung sind in der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schüler*innen-Beförderung festgehalten:
Zumutbarkeitskriterien | Gültig für Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 4 | Gültig für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 - 10 |
Zumutbarer Schulweg |
bis 2 km | bis 4 km |
Zumutbarer Weg zwischen Wohnung und Haltestelle |
bis 2 km |
bis 4 km |
Zumutbarer Weg zwischen Haltestelle und Schule | bis 2 km | bis 4 km |
Zumutbare regelmäßige Wartezeit vor Unterrichtsbeginn | bis 30 Minuten | bis 60 Minuten |
Zumutbare regelmäßige Wartezeit nach Unterrichtsende | bis 60 Minuten | bis 90 Minuten |
In weiten Teilen erfolgt eine Anbindung der Grund- und weiterführenden Schulen grundsätzlich mit einer Hin- und zwei Rückfahrten. Die Schülerbeförderungssatzung gibt jedoch keine konkreten Vorgaben zu den Bedienhäufigkeiten vor. Nach § 24 des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein (SchulG) gilt grundsätzlich die Schulwahlfreiheit, die Organisation der Beförderung erfolgt aber in der Regel zur nächstgelegenen Schule.
Die Beförderung von Schulkindern mit besonderem Förderbedarf, für die der Kreis Schleswig-Flensburg Träger der Schüler*innen-Beförderung ist, erfolgt als freigestellter Verkehr. Die Beförderung erfolgt hierbei sehr zeit- und ortsgerecht.
Ansprechpartner für Schüler*innen-Anmeldungen oder -Abmeldungen sowie Kostenbeteiligung in der Schüler*innen-Beförderung ist der Fachdienst Schule und Sport.
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