Finanzierung
Finanzierung des Nahverkehrs über Mittel des Landes
Grundlage für die Finanzierung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs ist die Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen.
Die Kreise und kreisfreien Städte in der Rolle der sogenannten Aufgabenträger*innen erhalten zweckgebundene Mittelzuweisungen vom Land Schleswig-Holstein. Diese zweckgebundenen Mittelzuweisungen werden kurz ÖPNV-Mittel genannt.
Ein Teil der ÖPNV-Mittel besteht aus festgeschriebenen Landesmitteln, der andere Teil umfasst die jährlich um 1,8 % dynamisierten Regionalisierungsmittel.
Über einen Landesschlüssel ist festgelegt, welche Anteile an die einzelnen Aufgabenträger ausgeschüttet werden. Für den Kreis Schleswig-Flensburg ergibt sich ein jährlicher Zuschuss von 6.189.804,00 €, der um einen individuellen Faktor, abhängig von den geleisteten Fahrplankilometern, aufgestockt wird. Die ÖPNV-Mittel werden den Aufgabenträgern jährlich in zwei Raten ausgezahlt.
Eine Überarbeitung des Landesschlüssels ist vorgesehen.
Finanzierung des Nahverkehrs über Mittel des Kreises
Um den Schüler- und Ausbildungsverkehr im ÖPNV nachhaltig abzusichern, hat der Kreis Schleswig-Flensburg gemäß Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EG) 1370/2007 eine allgemeine Vorschrift als Satzung erarbeitet. Sie verfolgt das Ziel, eine im Grundsatz einheitliche Abwicklung der Ausgleichszahlungen für die Verkehrsunternehmen, die im Kreisgebiet tätig sind, zu gewähren.
Dafür wird ein Teil der dem Kreis vom Land Schleswig-Holstein nach § 1 der Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinV SH) zugewiesenen Finanzmittel an die Verkehrsunternehmen ausgereicht. Der Kreis Schleswig Flensburg kann darüber hinaus Haushaltsmittel für Ausgleichsleistungen nach dieser allgemeinen Vorschrift bereitstellen. Die Geltungsdauer der Satzung ist teilnetzspezifisch beschränkt und läuft im Teilnetz West zum 31.12.2028 aus.