Gesamtbericht über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg ist zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen (ÖPNV) in seinem Kreisgebiet. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist dieser verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen. Auch die ausgewählten Betreiber*innen eines öffentlichen Dienstes sowie Ausgleichszahlungen, die der Betreiber*in gewährt wurden, sind Teil des Berichts.