Beschwerdestelle/FAQ
Sie haben Anliegen, Wünsche oder Beschwerden zum Busverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg? Dann finden Sie hier häufig gestellte Fragen und Antworten sowie die passenden Ansprechpartner*innen. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen!
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Warum sind im Bus keine Sicherheitsgurte vorhanden?
Anders als im Reiseverkehr gibt es im Linienverkehr keine gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen von Sicherheitsgurten. Darüber hinaus gelten im Linienverkehr auch besondere Bestimmungen. Zum Beispiel darf mit stehenden Fahrgästen die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 Stundenkilometern nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Form der Beförderung allen am Straßenverkehr teilnehmenden Personen zumutbar ist. Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren gilt das nicht. Deswegen ist es denen ohne eine Begleitperson nicht gestattet am öffentlichen Personennahverkehr teilzunehmen. Ansonsten wäre die Aufsichtspflicht verletzt.
Sollten Sie hierzu Sicherheitsbedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Warum sind nicht genügend Sitzplätze vorhanden?
Linienbusse sind grundsätzlich mit Sitz- und Stehplätzen ausgestattet. Der jeweilige Fahrzeugtyp des Busses gibt vor, wie sich der Anteil aus Sitz- und Stehplätzen zusammensetzt. Es liegt im Linienverkehr kein grundsätzlicher Anspruch auf einen Sitzplatz vor. Für mobilitätseingeschränkte Personen sind in den Fahrzeugen besondere Plätze vorgesehen. Für ein gesellschaftliches Miteinander sollte außerdem älteren Personen oder Müttern mit Kleinkindern Sitzplätze freigemacht werden.
Sollten Sie hierzu Probleme haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Ist der eingesetzte Bus barrierefrei?
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat es zur Vorgabe gemacht, dass alle Fahrzeuge mit barrierefreien Zugängen und mindestens einem barrierefreien Bereich für Rollstühle, Kinderwagen oder ähnliches ausgestattet sein müssen. Bis zum Jahr 2022 wird eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr beabsichtigt. Daher werden den Verkehrsunternehmen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fahrzeugen gestellt.
Ob bereits barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden, ist aktuell auf den meisten Fahrplänen noch nicht angegeben. Zukünftig wird jedoch mit einem Symbol auf den Einsatz von barrierefreien Bussen hingewiesen.
Ob Ihr Bus barrierefrei ausgestattet ist, können Sie beim Verkehrsunternehmen erfragen.
Warum ist meine Haltestelle nicht im Fahrplan angegeben?
Die Fahrpläne an den Haltestellen oder in den gedruckten Fahrplanbüchern sind leider durch das Papierformat begrenzt. Damit die Fahrpläne noch lesbar sind, müssen einige Haltestellen in der Darstellung ausgelassen werden. Tatsächlich werden diese Haltestellen aber selbstverständlich bedient. In der Online-Fahrplanauskunft sind die Fahrpläne mit allen Haltestellen hinterlegt. In der Fahrplanauskunft der NAH.SH sind ebenfalls alle Haltestellen angegeben.
Kontakt zu den Verkehrsunternehmen
Sowohl Beschwerden als auch Lob richten Sie bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen. Diese erreichen Sie über folgende Kontaktmöglichkeiten:
- Autokraft:
0431 38671024 oder über das Kontaktformular - Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg:
04621 95910 oder über das Kontaktformular
Bitte halten Sie Angaben zur Liniennummer, zur Ein- und Ausstiegshaltestelle, zur Abfahrtszeit und zum Vorfalltag bereit. Ihr Anliegen kann dann schneller bearbeitet werden.
Kontakt zum ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg
Anregungen zum bestehenden Fahrplanangebot richten Sie bitte an den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg. Diesen erreichen Sie über folgende Kontaktmöglichkeiten:
Kundenhotline: 04621 87-748
oder mithilfe des Kontaktformulars
Bitte halten Sie Angaben zur Liniennummer, zur Ein- und Ausstiegshaltestelle, zur Abfahrtszeit und zum Vorfalltag bereit. Ihr Anliegen kann dann schneller bearbeitet werden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bitte halten Sie Angaben zur Liniennummer, zur Ein- und Ausstiegshaltestelle, zur Abfahrtszeit und zum Vorfalltag bereit. Ihr Anliegen kann dann schneller bearbeitet werden.