Tarife
Bei der Nutzung des Nahverkehrs im Kreis Schleswig-Flensburg greift der SH-Tarif.
Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)
Sofern Sie mit der Bahn oder mit dem Bus im Kreis Schleswig-Flensburg im Nahverkehr unterwegs sind, gilt der SH-Tarif.
Nähe Informationen erhalten Sie hier:
Unentgeltliche Beförderung von beeinträchtigten Personen
Gemäß neuntem Sozialgesetzbuch § 228 bis § 230 steht schwerbehinderten Menschen eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu. Voraussetzung für die kostenlose Mitnahme im ÖPNV ist das Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises sowie ein Beiblatt mit Werkmarke. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn eine Person gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) ist.
Die Mitnahme einer Begleitperson oder eines Führhundes ist ebenfalls kostenlos, wenn dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Orthopädische Hilfsmittel können im ÖPNV mitgenommen werden, wenn das Fahrzeug dafür ausgelegt ist.
Weitere Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen oben genannten Tarifbestimmungen.