Tarife
Bei der Nutzung des Nahverkehrs im Kreis Schleswig-Flensburg greifen zwei verschiedene Tarifstrukturen, die im Folgenden erläutert werden.
Tarif der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg (VGSF-Tarif)
Sofern Sie mit dem Bus unterwegs sind und eine Linie nutzen, die innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg verkehrt, findet der VGSF-Tarif Anwendung.
- zu den Tarifbestimmungen des VGSF-Tarifs
- zum Tarifzonenplan des VGSF-Tarifs
- zur Fahrpreistafel des VSF-Tarifs
Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)
Sofern Sie mit der Bahn in Schleswig-Holstein unterwegs sind, gilt der SH-Tarif. Der Schleswig-Holstein-Tarif gilt ebenfalls, wenn Sie eine Busfahrt wählen, bei der Sie über die Gebietsgrenzen vom Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg hinausfahren möchten.
- zur Tarifbroschüre des SH-Tarifs
- zu den Tarifbestimmungen des SH-Tarifs
- zur Preistafel des SH-Tarifs (kompakt)
Unentgeltliche Beförderung von beeinträchtigten Personen
Gemäß neuntem Sozialgesetzbuch § 228 bis § 230 steht schwerbehinderten Menschen eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu. Voraussetzung für die kostenlose Mitnahme im ÖPNV ist das Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises sowie ein Beiblatt mit Werkmarke. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn eine Person gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) ist.
Die Mitnahme einer Begleitperson oder eines Führhundes ist ebenfalls kostenlos, wenn dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Orthopädische Hilfsmittel können im ÖPNV mittransportiert werden, wenn das Fahrzeug dafür ausgelegt ist.
Weitere Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen oben genannten Tarifbestimmungen.