Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Warum sind im Bus keine Sicherheitsgurte vorhanden?
Anders als im Reiseverkehr gibt es im Linienverkehr keine gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen von Sicherheitsgurten. Darüber hinaus gelten im Linienverkehr auch besondere Bestimmungen. Zum Beispiel darf mit stehenden Fahrgästen die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 Stundenkilometern nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Form der Beförderung allen am Straßenverkehr teilnehmenden Personen zumutbar ist. Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren gilt das nicht. Deswegen ist es denen ohne eine Begleitperson nicht gestattet am öffentlichen Personennahverkehr teilzunehmen. Ansonsten wäre die Aufsichtspflicht verletzt.
Sollten Sie hierzu Sicherheitsbedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Warum sind nicht genügend Sitzplätze vorhanden?
Linienbusse sind grundsätzlich mit Sitz- und Stehplätzen ausgestattet. Der jeweilige Fahrzeugtyp des Busses gibt vor, wie sich der Anteil aus Sitz- und Stehplätzen zusammensetzt. Es liegt im Linienverkehr kein grundsätzlicher Anspruch auf einen Sitzplatz vor. Für mobilitätseingeschränkte Personen sind in den Fahrzeugen besondere Plätze vorgesehen. Für ein gesellschaftliches Miteinander sollte außerdem älteren Personen oder Müttern mit Kleinkindern Sitzplätze freigemacht werden.
Sollten Sie hierzu Probleme haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Ist der eingesetzte Bus barrierefrei?
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat es zur Vorgabe gemacht, dass alle Fahrzeuge mit barrierefreien Zugängen und mindestens einem barrierefreien Bereich für Rollstühle, Kinderwagen oder ähnliches ausgestattet sein müssen. Daher werden den Verkehrsunternehmen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fahrzeugen gestellt.
Ob bereits barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden, ist aktuell auf den meisten Fahrplänen noch nicht angegeben.
Ob Ihr Bus barrierefrei ausgestattet ist, können Sie beim Verkehrsunternehmen erfragen.
Warum ist meine Haltestelle nicht im Fahrplan angegeben?
Die Fahrpläne an den Haltestellen oder in den gedruckten Fahrplanbüchern sind leider durch das Papierformat begrenzt. Damit die Fahrpläne noch lesbar sind, müssen einige Haltestellen in der Darstellung ausgelassen werden. Tatsächlich werden diese Haltestellen aber selbstverständlich bedient. In der Online-Fahrplanauskunft sind die Fahrpläne mit allen Haltestellen hinterlegt. In der Fahrplanauskunft der NAH.SH sind ebenfalls alle Haltestellen angegeben.