Barrierefreie Haltestellen
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat alle rund 2400 Bushaltestellenpunkte im Kreisgebiet in einem sogenannten Haltestellenkataster erfasst und ein Förderprogramm für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen entwickelt.
Haltestellen können nur barrierefrei genutzt werden, wenn insbesondere folgende Anforderung beim Ausbau von Haltestellen berücksichtigt werden:
- niveaugleicher Einstieg,
- stufenfreier Zugang,
- das Auffinden des Haltestellen- und Einstiegsbereichs,
- ausreichender und einbaufreier Bewegungsraum,
- barrierefreie Nutzbarkeit aller Elemente,
- visuelle und taktile Informationen.
Das Haltestellenkataster wird in Zusammenarbeit mit der NAH.SH und anderen Aufgabenträgern weiter vervollständigt und aktualisiert. Sobald dieses Vorhaben abgeschlossen ist, wird ein Fahrgast eine Auskunft erhalten können, wie er seine geplante Strecke im Nahverkehr ohne Hindernisse zurücklegen kann.