Barrierefreie Haltestellen
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat alle rund 2400 Bushaltestellenpunkte im Kreisgebiet in einem sogenannten Haltestellenkataster erfasst und ein Förderprogramm für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen entwickelt.
Haltestellen können nur barrierefrei genutzt werden, wenn insbesondere folgende Anforderung beim Ausbau von Haltestellen berücksichtigt werden:
- niveaugleicher Einstieg,
- stufenfreier Zugang,
- das Auffinden des Haltestellen- und Einstiegsbereichs,
- ausreichender und einbaufreier Bewegungsraum,
- barrierefreie Nutzbarkeit aller Elemente,
- visuelle und taktile Informationen.