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Antrag auf Fördergelder für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen für Straßenbaulastträger

Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg fördert den barrierefreien Neu- und Umbau von Haltestellen mit folgenden Beträgen:

  • Mehrfach- oder Inselhaltstelle: 70 %, maximal jedoch 25.000
  • Einfachhaltestelle: 70 %, maximal jedoch 12.500

Für die Beantragung von Fördergeldern ist es zwingend erforderlich, dass nicht weniger als die Mindestanforderungen gemäß dem Leitfaden für barrierefreie Haltestellen bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind.

Im Rahmen des Förderprogramms wird ausschließlich der Ausbau von barrierefreien Haltestellen gefördert. Der Neu- und Umbau von Fahrgastunterständen ist in dem Förderprogramm nicht enthalten.

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