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An die Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen.
Hinweis:
Evtl. besteht auch die Möglichkeit der Außerbetriebsetzung bei Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Informationen erhalten Sie vor Ort oder bei Ihrer Zulassungsstelle.