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Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Zusätzlich entstehen noch Kosten für die Kennzeichenbeschaffung, wenn diese nicht mehr verwendet werden können. Außerdem sind für die Gutachtenerstellung gesonderte Gebühren nach der GebOSt oder Entgelte an Prüfingenieure zu zahlen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.