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Rechtsgrundlage § 14 Abs. 2 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
§§ 19, 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).