Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC),
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Papierform als Versicherungsnachweis im Ausland),
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU),
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden; die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen).
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
- Kfz-Kennzeichenschilder,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung.
Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.
Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen.