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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC),
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Papierform als Versicherungsnachweis im Ausland),
  • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU),
  • Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden; die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen).

bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich

  • Kfz-Kennzeichenschilder,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),

bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich

  • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
  • oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung.

Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen.

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