Warum sind im Bus keine Sicherheitsgurte vorhanden?
Anders als im Reiseverkehr gibt es im Linienverkehr keine gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen von Sicherheitsgurten. Darüber hinaus gelten im Linienverkehr auch besondere Bestimmungen. Zum Beispiel darf mit stehenden Fahrgästen die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 Stundenkilometern nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Form der Beförderung allen am Straßenverkehr teilnehmenden Personen zumutbar ist. Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren gilt das nicht. Deswegen ist es denen ohne eine Begleitperson nicht gestattet am öffentlichen Personennahverkehr teilzunehmen. Ansonsten wäre die Aufsichtspflicht verletzt.
Sollten Sie hierzu Sicherheitsbedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte.