Wie kann ich Leistungen beantragen?
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes müssen Sie beantragen. Die hierfür nötigen Antragsformulare finden Sie in der rechten Spalte unter "Dokumente".
Für Tage vor der Antragstellung können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen wirkt jedoch auf den Ersten des Antragsmonats zurück (z. B. am 15. des Monats schon ab dem 1. des Monats). Bitte beachten Sie hierbei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z. B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder für die Leistungen zur Bildung und Teilhabe - ausgenommen persönlicher Schulbedarf -) ein besonderer Antrag zu stellen ist. Sie können den Antrag ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen, um keinen Verlust zu riskieren. Erforderliche Antragsunterlagen können Sie auch nachreichen.
Wenn Sie für einen gemeinsamen Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die anderen mit Ihnen lebenden Personen. Dieser gesetzlichen Vermutung können Sie widersprechen. Beachten Sie bitte, dass jede Person in Ihrem Haushalt, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, einen eigenen Antrag stellen muss, wenn sie nicht Ihre Partnerin/ Ihr Partner ist. Die Leistung wird im Regelfall überwiesen. Sie benötigen also ein Konto.
Den Antrag stellen Sie beim dem für Sie zuständigen Sozialzentrum.