Ich suche nach Fördermöglichkeiten
Möchten Sie eine Person einstellen, die sich aktuell im ALG-II-Leistungsbezug befindet, können Sie ggf. eine Förderung durch das Jobcenter Schleswig-Flensburg erhalten. Jede Förderoption ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen der Bewerbenden geknüpft, die wir selbstverständlich gerne für Sie prüfen. Es gibt daher keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Förderleistungen.
Wichtig: Ein Förderantrag muss immer gestellt werden, BEVOR eine Arbeit aufgenommen wird!
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!
Die Arbeitgeber*innen-Förderungen des Jobcenters Schleswig-Flensburg im Überblick
Betriebliches Praktikum
Ein betriebliches Praktikum ist oftmals eine gute Gelegenheit für Arbeitgeber*innen wie Bewerber*innen, um festzustellen, ob man fachlich und menschlich zueinander passt und die beiderseitigen Erwartungen an eine Zusammenarbeit erfüllt werden. Ein Praktikum ist grundsätzlich unentgeltlich, muss jedoch vor Beginn beim Jobcenter Schleswig-Flensburg angemeldet werden. Über Umfang und Dauer eines Praktikums entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam.
Sprechen Sie uns gern direkt an!
Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschüsse können gewährt werden, um anfängliche Minderleistungen von Bewerber*innen mit individuellen Vermittlungshemmnissen auszugleichen. Wenn Sie einen Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen möchten, sprechen Sie uns gerne an.