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Möchten Sie eine Person einstellen, die sich aktuell im ALG-II-Leistungsbezug befindet, können Sie ggf. eine Förderung durch das Jobcenter Schleswig-Flensburg erhalten. Jede Förderoption ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen der Bewerbenden geknüpft, die wir selbstverständlich gerne für Sie prüfen. Es gibt daher keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Förderleistungen.

Wichtig:  Ein Förderantrag muss immer gestellt werden, BEVOR eine Arbeit aufgenommen wird!

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

Die Arbeitgeber*innen-Förderungen des Jobcenters Schleswig-Flensburg im Überblick

Betriebliches Praktikum

Ein betriebliches Praktikum ist oftmals eine gute Gelegenheit für Arbeitgeber*innen wie Bewerber*innen, um festzustellen, ob man fachlich und menschlich zueinander passt und die beiderseitigen Erwartungen an eine Zusammenarbeit erfüllt werden. Ein Praktikum ist grundsätzlich unentgeltlich, muss jedoch vor Beginn beim Jobcenter Schleswig-Flensburg angemeldet werden. Über Umfang und Dauer eines Praktikums entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam.

Sprechen Sie uns gern direkt an!

Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschüsse können gewährt werden, um anfängliche Minderleistungen von Bewerber*innen mit individuellen Vermittlungshemmnissen auszugleichen. Wenn Sie einen Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

Weitere Fördermöglichkeiten

Sprechen Sie uns gerne an.
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