Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Arbeitsgelegenheiten dienen der (Wieder-)Heranführung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtige dabei, sich dem Arbeitsmarkt durch Beschäftigung in arbeitspraktischen Bereichen zu nähern. Dies fördert die soziale Integration und bereitet eine Eingliederung in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vor.
Bei Arbeitsgelegenheiten ist darauf zu achten, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das bedeutet, sie müssen zwingend die Kriterien der Zusätzlichkeit, des Öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität erfüllen.
Arbeiten sind dann zusätzlich, wenn eine Förderung die Ausführung dieser überhaupt erst ermöglicht, bzw. diese Arbeit ohne eine Förderung nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnte. Besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Ausführung oder wird die Arbeit üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt, ist nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren ausgeführt werden würde. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.
Arbeiten liegen im Öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis im Interesse der Allgemeinheit liegt. Das bedeutet, dass Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, nicht im öffentlichen Interesse liegen. Dies schließt nicht aus, dass die in der AGH beschäftigten Personen von den Arbeitsergebnissen profitieren. Hier muss jedoch sichergestellt sein, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.
Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch ihre Entstehung verhindert wird.
Informationsmaterialien, Antragsformulare sowie die Vollmachterteilung der Einsatzstelle können auf der rechten Seite heruntergeladen werden.