Werde ich bei der Arbeitssuche finanziell unterstützt?
Das Jobcenter kann Ihre aktiven Bemühungen um Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherten Arbeit durch Übernahme von Kosten unterstützen.
Zu den förderfähigen Kosten können unter anderem gehören:
- Bewerbungskosten
- Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch oder zur Arbeitsstätte
Hierfür müssen Sie die Anträge vor Entstehen der Kosten bei dem für Sie zuständigen Fallmanagement stellen. Dieser wird dann nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geprüft und beschieden. Auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch.
Sie können praktische und intensive Hilfestellung durch die geschulten Mitarbeiter*innen unserer Netzwerkpartner*innen erhalten.
In vielfältigen Maßnahmen werden individuell Ihre Ziele verfolgt:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Eine Teilnahme an einer Maßnahme ist durch die Zuweisung Ihres*Ihrer Fallmanager*in oder nach Erhalt eines Aktivierungsgutscheins möglich. Für Informationen zu den verschiedenen Maßnahmen, fragen sie Ihren/Ihre Fallmanager*in.
Sie können an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen und durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehört:
- Qualifizierungen (zum Beispiel Gabelstaplerschein, Helfer*in in der Pflege, Betreuungskraft, u.a.)
- Umschulung (Schulische- oder Betriebliche Berufsausbildung)
- Erwerb des Hauptschulabschlusses
Weitere Information finden Sie hier:
Zum Kursportal Schleswig-Holstein
Zum Berufenet
Eine Teilnahme an einer Weiterbildung ist nach Erhalt eines Bildungsgutscheins möglich.