Was ist eine Werkakademie?
Alle Personen, die im Jobcenter Schleswig-Flensburg zum ersten Mal oder erneut einen ALG-II-Antrag stellen (müssen), erhalten von uns ein sofortiges Unterstützungsangebot: Seit 2014 betreibt das Jobcenter Schleswig-Flensburg gemeinsam mit seinen Partner*innen erfolgreich die sogenannten Werkakademien. An den Standorten Kappeln und Flensburg arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich wieder zu beenden – im Idealfall durch eine Arbeitsaufnahme. Dabei orientieren wir uns an Ihren individuellen Ressourcen, Kenntnissen und Talenten. Unterstützt werden Sie vor Ort sowohl von Ihrem*Ihrer Jobcenter-Fallmanager*in, den Coaches und Mitarbeiter*innen unserer Bildungspartner und dem Team Arbeitsmarkt.
Bevor Sie jedoch Leistungen und Unterstützungsangebote wie in einer unserer Werkakademien in Anspruch nehmen können, müssen Sie im Jobcenter Schleswig-Flensburg einen Antrag auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) stellen. Die Antragstellung erfolgt in einem unserer sechs Sozialzentren, die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.