Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schüler*innen).
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bekommen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.