Wie werden die Leistungen erbracht?
Als Geldleistung werden erbracht
- der persönliche Schulbedarf von 195 Euro im Jahr (130 Euro zum 1. August und 65 Euro zum 1. Februar)
- die Kosten der Schüler*innenbeförderung
- die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten/Kita-Fahrten
Mit der Bildungskarte werden folgende Leistungen abgerechnet:
- kostenfreie Mittagsverpflegung
- Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben im Bereich Sport, Freizeit und Kultur
Die Leistungen für Lernförderung werden mit Bewilligungsbescheid gewährt und auch über die Bildungskarte abgerechnet.
Nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch das zuständige Sozialzentrum wird eine Bildungskarte ausgehändigt, die der Anbieter*in als Berechtigung vorzulegen ist, solange Anspruch auf Leistungen besteht.
Schulbedarf
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Leistung wird direkt vom Sozialzentrum gezahlt.
Mehrtägige Klassen-/Kita-Fahrten
Bei Schüler*innen werden die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anerkannt. Ausgenommen ist das Taschengeld.
Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Kosten für eine mehrtägige Fahrt der Kindertageseinrichtung berücksichtigt.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Die Kosten sind im Sozialzentrum geltend zu machen.
Die Leistung wird direkt an die jeweilige Schule gezahlt.
Schülerbeförderungskosten
Kosten für die Schülerbeförderung können übernommen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, darauf angewiesen ist und die Kosten nicht von Dritten übernommen werden können. Es werden die Kosten für die Schülerjahreskarten (bis einschließlich 10. Klasse) und die Monatskarten für ältere Schüler (ab 11. Klasse) übernommen.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Die Kosten sind im Sozialzentrum geltend zu machen.
Die Leistungen werden direkt vom Sozialzentrum gezahlt.
Lernförderung in besonderen Einzelfällen
Bei Schüler*innen kann eine ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt werden, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Ziele zu erreichen. Eine Bestätigung der Schule ist erforderlich.
Um Lernförderung zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Sozialzentrum/Fachdienst Migrationsmanagement zu stellen.
Die Leistung wird direkt über die Bildungskarte mit dem Anbieter abgerechnet.
Kosenlose Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Bietet die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen an, können leistungsberechtigten Kinder kostenlos daran teilnehmen. Die ausgehändigte Bildungskarte ist vorzulegen.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget in Höhe von 15 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, um zum Beispiel beim Sport, Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.
Tagesausflüge
Für Schüler*innen werden die tatsächlichen Aufwendungen für einen eintägigen Schulausflug übernommen.
Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Kosten für einen Ausflug berücksichtigt. Ausgenommen ist das Taschengeld.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.