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Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 116 € zum 1. August und 58 € zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Leistung wird direkt vom Sozialzentrum gezahlt.