Mehrtägige Klassen-/Kita-Fahrten
Bei Schüler*innen werden die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anerkannt. Ausgenommen ist das Taschengeld.
Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Kosten für eine mehrtägige Fahrt der Kindertageseinrichtung berücksichtigt.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Die Kosten sind im Sozialzentrum geltend zu machen.
Die Leistung wird direkt an die jeweilige Schule gezahlt.