Schülerbeförderungskosten
Kosten für die Schülerbeförderung können übernommen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, darauf angewiesen ist und die Kosten nicht von Dritten übernommen werden können. Es werden die Kosten für die Schülerjahreskarten (bis einschließlich 10. Klasse) und die Monatskarten für ältere Schüler (ab 11. Klasse) übernommen.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Die Kosten sind im Sozialzentrum geltend zu machen.
Die Leistungen werden direkt vom Sozialzentrum gezahlt.