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Kosenlose Mittagsverpflegung in Schule und Kita

Bietet die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen an, können leistungsberechtigten Kinder kostenlos daran teilnehmen. Die ausgehändigte Bildungskarte ist vorzulegen.

Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.

Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.

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