Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget in Höhe von 15 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, um zum Beispiel beim Sport, Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.