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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget in Höhe von 15 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, um zum Beispiel beim Sport, Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.

Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.

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