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Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Entnehmen Sie bitte dem Antragsformular, welche Belege beizufügen sind.
Legen Sie bei gleichbleibendem Einkommen bitte die Nachweise der letzten drei Monate zum Antrag. Bitte fügen Sie Ihre Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate dem Antrag hinzu, wenn Ihr Einkommen monatlich wechselt.
Hinweise:


  • Kosten der Kindertageseinrichtung, wie zum Beispiel Verpflegungskosten, Bastelbedarf oder Ausflüge gehören nicht zur Sozialstaffel/Ermäßigung und sind von der/dem Antragsteller*in zu tragen.
  • Eine Ermäßigung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialzentrum eingegangen ist. Rückwirkende Bewilligungen sind nicht möglich. Der jeweilige Bewilligungszeitraum ist dem Ermäßigungsschreiben zu entnehmen.
  • Ermäßigungsrelevante Änderungen der Antragsangaben (insbesondere über die Einkommensverhältnisse) sind der für die Ermäßigungsmitteilung zuständigen Sachbearbeiter*in des Sozialzentrums unverzüglich mitzuteilen.
  • Übersteigt das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze nicht, übernimmt oder erlässt der örtliche Träger den Elternbeitrag in voller Höhe.
  • Der örtliche Träger übernimmt oder erlässt auch teilweise den Elternbeitrag. Das geschieht immer dann, wenn das zu berücksichtigende Einkommen über der Einkommensgrenze ist. Nach Abzug des Elternbeitrags stehen den Eltern mindestens 75 % des Einkommens über der Einkommensgrenze noch zur Verfügung.
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