An wen kann ich mich wenden?
Die Antragsannahme sowie die weitere Bearbeitung erfolgt in Ihrem zuständigen Sozialzentrum. Auch beantwortet Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in vor Ort Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Ermäßigung der Kindergartengebühr und ist Ihnen behilflich beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.
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Bei Fragen zu Rechts- und Widerspruchsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Tabitha Marr.