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Wohngeld wird nur auf Antrag und bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Alle Vordrucke erhalten Sie bei der Wohngeldstelle in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum.

Lassen Sie sich bitte nicht abschrecken von diesen etwas komplizierten Regelungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Die Wohngeldstelle kann Ihnen auf Anfrage mitteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen können. Außerdem wird man Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke behilflich sein.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat ebenfalls umfangreiche Informationen (Hinweise mit Berechnungsbeispielen, häufig gestellte Fragen mit Antworten, die Mietenstufen sowie die Wohngeldtabellen) eingestellt. Den Link zum BMWSB sowie zum Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie im rechten Randbereich.


Antragsformulare:


Je nach Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Wohngeldantrages benötigt. Alle Angaben, die Sie im Wohngeldantragsformular ausfüllen, sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
  • Mietbescheinigung bei Mietwohnungen bzw.
  • Fremdmittelbescheinigung bei Eigenheimen bzw. Darlehensverträge mit Jahreskontoauszügen
  • Einkommensnachweise(z.B. Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, Rentenbescheide,Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, Arbeitslosengeldbescheid  Anlage - Verdienstbescheinigung etc.)
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegegeld
  • gegebenenfalls Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab 15 Jahren

Wenn innerhalb der letzten 12 Monate ein Umzug erfolgte, ist zusätzlich eine Negativbescheinigung der bisherigen Wohngeldbehörde erforderlich.

Sollten sich Änderungen in Ihren persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben, teilen Sie dies bitte mittels Veränderungsmitteilung Wohngeld mit.
Zur Veränderungsmitteilung Wohngeld.

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