Wie verhält es sich bei Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen?
Die Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen ist eine sogenannte Annexleistung zur Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Die Anspruchsvoraussetzungen werden unmittelbar im Zusammenhang mit der stationären Unterbringung überprüft, sodass für die Grundsicherung kein eigener Antrag gestellt werden muss.
Die Leistungen in stationären Einrichtungen umfassen neben der Hilfe zur Pflege oder der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auch die existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung in Form des Regelbedarfes sowie der fiktiven Kosten der Unterkunft. Der ermittelte Bedarf stellt eine Rechengröße für die Aufwendungen, die in der eigenen Häuslichkeit entstehen würden, dar. Mit diesem Betrag kann die Höhe der ergänzenden Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege für die stationäre Unterbringung und Versorgung ermittelt werden.
Ansprechpartner zu Fragen der Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen sind die jeweiligen Sachbearbeiter der Hilfe zur Pflege bzw. Eingliederungshilfe.