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Die Elternbeiträge werden nach U3 und Ü3-Kindern unterteilt und landesweit gleich hoch sein, unabhängig davon ob das Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besucht. Der von den Eltern zu entrichtende Monatsbeitrag für ein Kind unter 3 Jahren darf 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen. Bei einem Kind über 3 Jahren beläuft sich die Grenze auf maximal 5,66 €. Diese Deckelung gilt ab dem 01.08.2020.