Ich möchte mich persönlich engagieren
Im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften gibt es auch die Möglichkeit, als Ehrenamtliche*r tätig zu werden. Welche Voraussetzungen und Aufgaben eine ehrenamtliche Vormund*in oder Pfleger*in erfüllen muss, besprechen wir gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit setzen Sie sich bitte mit uns unter den unten genannten Kontaktdaten in Verbindung.
Im Bereich der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge hat der Kreis Schleswig-Flensburg ein Projekt zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern installiert.
Für jeden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bestellt das Familiengericht eine Vormund*in - das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Da die Zuwanderung schwer vorhersehbar ist, ist es schwierig, die angemessenen personellen Kapazitäten stets vorzuhalten.
Sich als Vormund*in für ein Kind oder einen Jugendlichen einzusetzen, ist ein ganz besonderes Ehrenamt. Es erfordert einen herausragenden persönlichen Einsatz, schließlich geht es darum, sich für Kinder und Jugendliche stark zu machen.