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Wer bestimmt, ob ein Kind einen Vormund oder eine Pfleger*in erhält?

Sobald feststeht, dass Eure Eltern Euch nicht mehr vertreten können oder dürfen, entscheidet ein Richter, ob ihr einen Vormund/Pfleger bekommt und wer anstelle Eurer Eltern für Euch da ist.
Eure Eltern oder auch ihr selbst könnt Euch auch gern eine bestimmte Person (z. B. Freund der Familie, Tante, Onkel, Oma, Opa) wünschen, die für Euch da ist und die Euch anstelle Eurer Eltern vertritt. Die Person die euch vertritt muss unter anderem gesund sein, selbst verantwortungsbewusst leben und für Euch vertrauensvoll sein.

Ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, also als Vormund oder Pfleger geeignet ist, entscheidet der Richter im Familiengericht bzw. wird vom Jugendamt überprüft.

Sollte es keine geeignete Person in Eurem Familien- und Bekanntenkreis geben, bekommt ihr einen Amts-Vormund oder Pfleger vom Jugendamt.

Habt ihr noch weitere Fragen oder unsere Beschreibung eines Vormundes/Pflegers nicht verstanden? Dann ruft uns gerne unter den unten aufgeführten Kontaktdaten an oder schaut mal bei uns in der Moltkestraße 25 in Schleswig, rein.

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