Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Wer wird unterstützt?
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden unterstützt:
- Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen
- Familien, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen
- Familien, die Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Was wird unterstützt?
- eintägige Ausflüge der Schule/der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten / Kindertageseinrichtungsfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten in Höhe einer Monatsfahrkarte für den ÖPNV nach Vollendung der Schulpflicht
- notwendige Lernförderung zusätzlich zum schulischen Angebot
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung (Eigenanteil 1,00 Euro)
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von monatlich 10,00€ (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Ferienpassaktivitäten, Schwimmkurs, Babyschwimmen, Kurse in der Ganztagsschule u.a.)
Wer unterstützt Sie bei der Antragstellung?
- die Leitung Ihrer Kindertagesstätte
- die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer
- das zuständige Sozialzentrum
- Anbieter wie z.B. Sportvereine, Musikschulen etc.
Bei weitergehenden Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf der Seite des Kreises unter http://www.schleswig-flensburg.de.
Mehrsprachige Flyer zur Bildungskarte des Kreises Schleswig-Flensburg
- PDF-Datei: (525 kB)
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