Wer prüft, ob bei meinem Kind die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist?
Die Bewertung der Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Leben in der Gesellschaft, erfolgt durch eine Fachkraft der öffentlichen Jugendhilfe. Dabei ist das Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose die Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch das Jugendamt, wobei nicht jede psychiatrische Diagnose eine Zuordnung (gemäß § 35a SGB VIII) rechtfertigt.