Was Sie wissen sollten
Dazu gehört:
- Widmung von Straßen, wenn ein anderer als eine Gemeinde Träger der Straßenbaulast werden soll
- Entscheidung bei der Festlegung der seitlichen Begrenzung der Ortsdurchfahrten
- Zustimmung zur Regelung der Baulast durch Vereinbarungen
- Ersetzung der Zustimmung der Gemeinde zur Unterhaltungspflicht von öffentlichen Feld- und Waldwegen
- Entscheidungen über Leitungsverlegungen in Ortsdurchfahrten
- Berechtigung zur Antragstellung auf Durchführung des Entschädigungsfeststellungsverfahrens
Rechtsvorschriften: