Was Sie wissen sollten
Sie richtet sich an die Behörde, die die Aufsicht über die (entscheidende) Behörde ausübt, und zwar an die Fachaufsicht, wenn es sich um eine Maßnahme im Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt (zum Beispiel die Gefahrenabwehr, das Melderecht, das Baurecht in gemeindlicher Zuständigkeit, Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden) oder an die Kommunalaufsicht, wenn es um eine Entscheidung in Selbstverwaltungsangelegenheiten geht.
Für Aufsichtsbeschwerden gilt folgendes:
Es findet eine rechtliche Überprüfung des Vorbringens statt. Die Aufsichtsbehörde lässt sich von der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde berichten und stellt, soweit notwendig, eigene Ermittlungen an.