Was Sie wissen sollten
Der Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen übt die Aufsicht darüber aus, dass die Städte unter 20.000 Einwohnern, die Gemeinden und Ämter im Kreis ihre Selbstverwaltungsaufgaben rechtmäßig erfüllen. Beratung und Unterstützung der Gemeinden stehen im Vordergrund der Tätigkeit.
Ansprechpartner
Die Ansprechpartner des Fachdienstes Kommunalaufsicht und Wahlen erhalten Sie in der Information der jeweiligen Aufgabe.
Die Aufgaben der Kommunalaufsicht umfassen insbesondere
- Rechtsaufsicht über kreisangehörige Städte, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände
- Finanzaufsicht über kreisangehörige Städte, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände
- Bürgerbegehren
- Einwohnerantrag
- Beschwerdewesen
- Aufgaben der Straßenaufsichtsbehörde nach dem Straßen- und Wegegesetz
- Stiftungsaufsicht
- Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen
- Wahrnehmung der Angelegenheiten als oberste Dienstbehörde im Sinne des Landesdisziplinargesetzes für die Beamten im kreisangehörigen Bereich